Rechtstipps – Keine Handys im Unterricht

Montag, 24.10.2011, 06:10 · von FOCUS-SCHULE-Redakteur Volker Gieritz

Sind Smartphones in der Schule erlaubt? Was passiert, wenn man während der Klassenarbeit mit
dem Mobiltelefon erwischt wird? Darf der Lehrer das Handy durchsuchen? Fünf Antworten auf
die gängigsten Rechtsfragen.
Kann die Schule den Schülern untersagen ihr Smartphone mitzubringen?

Nein, sie dürfen das Mobiltelefon genauso mitbringen wie einen Bleistift. Denn Eltern und
Kinder müssen sich, etwa nach Schulende, erreichen können. Allerdings kann die Schule
bestimmen, dass Smartphones im Unterricht oder auf dem Pausenhof nicht benutzt werden
dürfen. Geregelt ist das entweder im Landesschulgesetz, etwa in Bayern, oder in der
Hausordnung.

Darf der Lehrer einem Schüler sein Mobiltelefon wegnehmen, weil dieser während des
Unterrichts damit spielt?

Ja, denn der Lehrer ist auch für die Durchsetzung der Hausordnung zuständig. Wer die Regel
nicht befolgt, muss – wie bei anderen Verstößen gegen die Hausordnung – die Konsequenzen
tragen. Normalerweise wird das Smartphone bis zum Ende der Unterrichtsstunde verwahrt,
spätestens am Ende des Unterrichtstags muss es zurückgegeben werden. „Was allerdings nicht
geht, ist das Handy als Strafe einzuziehen, wenn der Schüler etwa mit seinem Nachbarn im
Unterricht tuschelt. Es muss immer ein erzieherischer Bezug zum Fehlverhalten des Schülers
vorliegen“, erklärt Anwalt und Schulrechtsexperte Christian Birnbaum.

Darf ein Lehrer das Handy, etwa bei Verdacht auf elektronische Spickzettel oder Gewalt-
Videos, durchsuchen?

Nein, selbst wenn die Lehrkraft vermutet, dass mit dem Smartphone eine Straftat gefilmt wurde,
etwa wie zwei Schüler einen anderen verprügeln und ausrauben. Hier gilt das gleiche Prinzip wie
bei einem Kaufhausdetektiv: Er darf den Dieb festhalten, aber nicht durchsuchen. In beiden
Fällen muss die Polizei verständigt werden. Nur sie oder die Staatsanwaltschaft haben das Recht,
den Betroffenen – bzw. das Gerät – zu durchsuchen.

Welche Konsequenzen hat ein Schüler zu befürchten, wenn er während einer Prüfung mit
seinem Handy nach Lösungen googelt?

„Das Verwenden von elektronischen Hilfsmitteln, und dazu gehören auch internetfähige Handys,
ist ein schwerer Verstoß. Die Arbeit gilt als nicht bestanden. Punkt, aus, Ende“, so Anwalt
Birnbaum. Einige Prüfungen, wie etwa das Abitur, können nach einem Betrugsversuch nicht
mehr wiederholt werden.

Die Schüler spielen dem Lehrer einen Streich, einer der Jugendlichen filmt das heimlich
und stellt das Video online. Ist das strafbar?

Das regelt das Kunst-und Urheberrecht. „Wer heimlich Aufnahmen von Mitschülern oder
Lehrern macht, verletzt damit die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen“, erklärt
Schulrechts-Experte Christian Birnbaum. Damit macht man sich, je nach Intensität, strafbar. Das
gilt besonders, wenn man die Aufnahmen im Internet veröffentlicht

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